Rechnerische Simulation

Insbesondere bei multifunktionalen Gebäuden, oder architektonisch außergewöhnlichen Entwürfen mit beispielsweise Atrien oder Lufträumen durch die Rettungswege führen, kommen als Nachweis der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Schutzziele rechnerische Computersimulationen zur Anwendung.

Es werden beispielsweise die Rauch- und Wärmeausbreitung, Rauchgastemperaturen, Schadstoffbelastungen und Sichtweiten simuliert und in Form von Grafiken dargestellt.

Wir begleiten im Rahmen der Brandschutzkonzepterstellung die Durchführung rechnerischer Simulationen. Von der Festlegung der Brandlasten, über die notwendigen Abstimmungen mit der jeweilgen zuständigen Genehmigungsbehörde und Feuerwehr bis hin zur Auswertung der Simulationsergebnisse für die Bauantrgsunterlagen.

Machbarkeitsstudie

Wir unterstützen Investoren und Bauherren bereits in der frühen Vorentwurfsphase Ihrer Projekte und prüfen die grundsätzliche brandschutztechnische Durchführbarkeit. Hierbei stellen wir mögliche Risiken und Kostenfallen bei Projektentwicklungen-, oder für geplante Maßnahmen in Bestandsgebäuden wie Anbauten, Umbauten und bei Nutzungsänderungen fest.
Gleichermaßen können diese Machbarkeitsstudien die Grundlage für das zu erstellende Brandschutzkonzept bilden.

Erfreulicher Weise haben immer mehr Architekten das Selbstverständnis, dass zu einer anspruchsvollen Architektur auch ein funktionierendes Brandschutzkonzept dazugehört. Die Erfahrungen zeigen, dass der Brandschutz wesentlichen Einfluss auf Gestaltung, Kosten und Realisierung haben kann, was wiederum dazu führt, dass wir bereits in der Wettbewerbsphase oder bei Bauvoranfragen den Entwurfsverfasser begleiten und unterstützen.

In unserer Arbeit stehen der bauliche Brandschutz und die Verhältnismäßigkeit absolut notwendiger Anforderungen zur Schutzzielerfüllung im Vordergrund. Je früher wir in der Vorkonzeptphase tätig sind, umso größer sind die Einsparpotentiale und geringer die Einflüsse auf die Gestaltung.

Brandschutznachweis

Zur Vervollständigung der Bauantragsunterlagen für Gebäude der Gebäudeklasse 4 erstellen wir in Hessen den brandschutztechnischen Nachweis eigenverantwortlich durch Nachweisberechtigte die in der Liste der Nachweisberechtigten der Ingenieurkammer Hessen eingetragen sind. Zudem erfolgt durch unsere Nachweisberechtigten die bauordnungsrechtliche Abnahmebescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung. Einer behördlichen Prüfung im Baugenehmigungsverfahren bedarf es hierbei nicht, was zu einer erheblichen Vereinfachung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens führt.

Wesentlicher Bestandteil unserer Brandschutznachweise sind die durch unsere Zeichner erstellten Brandschutzpläne die die Visualisierung der Brandschutzanforderungen beinhalten.

Brandschutzkonzept

Grundsätzlich werden im Rahmen der Bauantragsstellung Brandschutzkonzepte insbesondere bei Neubauten und Projektentwicklungen die über eine Sonderbaueigenschaft verfügen, oder der Gebäudeklasse 5 entsprechen, benötigt.

Auch bei Nutzungsänderungen, Anbauten und Gebäudeerweiterungen können Brandschutzkonzepte, oder deren Fortschreibung und Anpassung bauaufsichtlich gefordert werden.
Wir erstellen innovative Brandschutzkonzepte für Neu- und Bestandsbauten mit kreativen und wirtschaftlichen Lösungen, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, als auch die Bauherreninteressen wahren.

Unsere langjährigen Erfahrungen beinhalten die Erstellung von Brandschutzkonzepten für jede Gebäudenutzung und Projektgröße wie beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude, Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime sowie Industrie- und Logistikgebäude.

Wesentlicher Bestandteil unserer Brandschutzkonzepte sind durch unsere Zeichner erstellte Brandschutzpläne die die Visualisierung der Brandschutzanforderungen beinhalten.

Brandfallsteuermatrix

Das Zusammenwirken von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen ist für die Schutzzielerfüllung und Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen unabdingbar.
Es werden zwar für jede sicherheitstechnische Anlage jeweils eigene technische Abnahmen durch Sachverständige durchgeführt und die Betriebssicherheit und Wirksamkeit bescheinigt, jedoch ist dies keine Garantie für die bestimmungsgemäße Ausführung der Brandfallsteuerungen und das Zusammenwirken sicherheitstechnischer Anlagen bezogen auf den jeweiligen Detektionsbereich der Brandmeldeanlage.

Wir als Brandschutzsachverständige sind das Bindeglied zwischen der Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen und den technischen Ausführungen. Demnach ist die Erstellung und spätere Überprüfung der Brandfallsteuermatrix ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistungen bei der Gebäudeherstellung bis hin zur Inbetriebnahmephase.

Zunehmend wird die Erstellung der Brandfallsteuermatrix bei Sonderbauten per Auflage bauaufsichtlich gefordert.

Besonderes Genehmigungsverfahren

Mit zunehmender Bauausführung und Festlegung der Bauprodukte sind regelmäßig besondere Genehmigungsverfahren wie beispielsweise Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) erforderlich, wenn von den Verwendbarkeitsnachweisen (Prüfzeugnisse und Zulassungen) wesentlich abgewichen wird.

Im Rahmen der Beantragung von Zustimmungen im Einzelfall sind brandschutztechnische Stellungnahmen, Vergleiche, Brandprüfungen oder Simulationen notwendig die Eignung des Bauproduktes, trotz wesentlicher Abweichungen zum jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis nachzuweisen. Der hierfür erforderliche Bewertungs- und Beratungsaufwand sowie die Begleitung der genannten Nachweisführung ist Bestandteil unserer Dienstleistung bei besonderen Genehmigungsverfahren.

Mängelmanagement

Während der Bauphase (Leistungsphase 8 gemäß HOAI)  erfolgt die Durchführung der Objektüberwachung Brandschutz, im Rahmen dessen die bauliche Ausführung und Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen qualitativ bewertet werden.Regelmäßig werden Mängel und/oder Abweichungen bei der Ausführung festgestellt.

Gleiches gilt bei Gebäudebewertungen im Vorfeld von Gebäudetransaktionen oder auch Machbarkeitsstudien bei geplanten Gebäudeänderungen.

Zur Dokumentation, Bewertung und Weiterbearbeitung von Brandschutzmängeln haben wir ein eigenes Mängelmanagementsystem erarbeitet.

Im Rahmen dessen, können Statusberichte nach Gewerken, Standorten oder Priorität sortiert und zur Mängelbeseitigung weitergegeben werden. Zusätzlich erfolgt über unser Mängelmanagementsystem neben der Mangelerhebung auch die Dokumentation der Historie und Daten zu dem jeweiligen Mangel.

 

Objektüberwachung

Die Realisierung der Bauprojekte ist das Ziel jeder Planung. Die verlässliche und qualitative Umsetzung trotz einer Vielzahl der am Bau Beteiligten führt zu dem Erfordernis einer stetigen Kontrolle der Ausführung, um eine problemlose Inbetriebnahme sicherzustellen.

Während der Bauphase (Leistungsphase 8 gemäß HOAI) erfolgt die Durchführung der Objektüberwachung Brandschutz, die bauaufsichtlich gefordert werden kann, als auch durch Bauherrn zur Qualitätssicherung beauftragt wird.

Im Zuge der Bauausführungsphase überwachen wir die bauliche Ausführung und Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen und Auflagen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept. Durch regelmäßige Baustellenbegehungen werden ggf. vorhandene Mängel festgestellt und dokumentiert, deren Beseitigung überwacht und die ordnungsgemäße Ausführung bestätigt.

Die zur Abnahme erforderlichen Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Gültigkeit geprüft. Bei Mängelfreiheit und einer vollständigen Dokumentation erstellen wir einen abschließenden Statusbericht, der die Grundlage zur Inbetriebnahme des Objektes ist.

Brandschutzbeauftragter

Zur Wahrung und Einhaltung betrieblich- und organisatorischer Brandschutzanforderungen im laufenden Betrieb und bei Veranstaltungen, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten rechtlich vorgeschrieben. Die personenbezogene Zulassung als Brandschutzbeauftragter und der dynamische Arbeitsmarkt führen dazu, dass überwiegend externe Brandschutzbeauftragte bestellt werden. Weiterhin führt die Betriebsunabhängigkeit eines Externen zu einer steigenden Sensibilisierung der betrieblichen Einhaltung der Sicherheitsanforderungen innerhalb des eigenen Personals.

Die Ausbildung und Zertifizierung von Brandschutzbeauftragten gemäß den anerkannten Standards vfdb (Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes e.V.) und CFPA Europe gehören standardmäßig zu Förderung unserer Mitarbeiter.

Unsere Brandschutzbeauftragten beraten bei betrieblichen Brandschutzfragen, führen regelmäßige Begehungen durch und organisieren Evakuierungsübungen und Schulungen für Mitarbeiter.

Brandschutzordnung

Unser Anspruch ist eine ganzheitliche Begleitung unserer Projekte in allen Phasen des Lebenszyklus einer Immobilie.

Um die Anforderungen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes sowie des Arbeitsschutzes zu erfüllen, erstellen wir gerne in enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber die Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 in den Teilen A-C.

Teil A wird durch Aushang bekannt gemacht. Teil B wird an alle Betriebsangehörigen übergeben. Teil C erhalten alle Personen mit Brandschutzaufgaben.

Die Brandschutzordnung regelt u.a. das Verhalten der Personen im Brandfall. Weiterhin werden die Aufgaben und Maßnahmen definiert, die zur Brandverhütung beitragen sollen.

Beratung und Stellungnahmen

In unserem Interesse ist nicht nur das umfangreiche und ganzheitliche Projekt, sondern auch jede einzelne und individuelle Brandschutzfrage oder Aufgabe.

Brandschutztechnische Sachverhalte und Fragestellungen beurteilen wir gerne sach- und fachkundig, unabhängig davon, ob diese projektspezifisch oder allgemeiner Art sind.

Von brandschutztechnischen Gutachten und Stellungnahmen bis hin zur Durchführung von Machbarkeitsstudien und Beratungen bei Wettbewerben unterstützen wir Sie gerne.

Gebäudebewertung

Zur Vermeidung, aber auch Feststellung von wirtschaftlichen Risiken bei der Transaktion von Immobilien, ist die brandschutztechnische Analyse bei Gebäudebewertungen ein wesentlicher Bestandteil.

Auch bei An- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen einer Immobilie ist die brandschutztechnische Analyse unverzichtbar. In Folge dessen, können der brandschutztechnische Zustand eines Gebäudes, sowie Risiken und Mängel festgestellt werden. Die Ergebnisse geben einen Aufschluss über notwendige Maßnahmen und Investitionskosten.

Unser Anspruch besteht darin, Gebäudebewertungen mit dem Weitblick durchzuführen, Einsparpotentiale hinsichtlich des Sanierungsaufwandes bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele festzustellen. Hierbei berücksichtigen wir die Möglichkeit Bestandsschutz geltend zu machen, oder kreative und wirtschaftliche Lösungen zu erarbeiten.

Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601 sind in öffentlichen Gebäuden und Betrieben baurechtlich erforderlich. Teilweise werden diese zur Verbesserung der Orientierung innerhalb von Gebäuden mit überwiegend ortsunkundigen Personen im Rahmen erhöhter Anforderungen per Auflage gefordert.

Neben der Erstellung der Flucht- und Rettungspläne in Haus, bieten wir ebenso die dazugehörigen Rahmen in verschiedenen optischen Ausführungen und Qualitäten, als auch die Montage und den Austausch der Pläne vor Ort an.

Verrauchungsversuch

Insbesondere bei der Realisierung multifunktionaler Gebäude, komplexer und anspruchsvoller Gebäudestrukturen und besonderen Nutzungen, können zur Einhaltung bauordnungsrechtlicher Schutzziele rechnerische Computersimulationen erforderlich werden.

Rechnerische Simulationen werden als Nachweis und damit einhergehend zur grafischen Darstellung der Rauch- und Wärmeausbreitung, Temperaturen, Schadstoffbelastungen und Sichtweiten durchgeführt.
Eines der wichtigsten Schutzziele ist, die Verhinderung einer Rauchausbreitung. Darüber hinaus dient die Entrauchung nicht nur der Nutzbarkeit der Rettungswege, sondern auch der Feuerwehr zur Brandbekämpfung und Durchführung wirksamer Löscharbeiten.

Mittels Verrauchungsversuchen, die u.a. auch im Rahmen von Baugenehmigungen gefordert werden können, weisen wir die Funktionsfähigkeit von maschinellen und natürlichen Entrauchungsanlagen praktisch unter Anwendung von künstlichem Rauch nach.

Brandschutzdokumentation

Die Brandschutzdokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der brandschutztechnischen Abnahme und damit einhergehend der technischen Unterlagen eines Gebäudes. Insbesondere bei genehmigungspflichtigen und nutzungsspezifischen Änderung von Bestandsgebäuden ist eine vollständige Dokumentation unersetzbar den ursprünglichen Genehmigungsstand feststellen zu können, als auch die Möglichkeiten ggf. Bestandsschutz geltend zu machen.

Wir unterstützen die am Bau Beteiligten bei der Zusammenstellung und Organisation der Gebäudedokumentation hinsichtlich der brandschutztechnischen Unterlagen. Hierzu gehört ebenso die Kontrolle der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz, als auch die Prüfung der Sachverständigenabnahmen.

Feuerwehrpläne

Die Erstellung von Feuerwehrplänen ist grundsätzlich bei Gebäuden mit automatischer Brandmeldeanlage erforderlich. In den Feuerwehrplänen sind alle Informationen enthalten, die für das jeweilige Gebäude Einsatztaktisch und zur Durchführung wirksamer Löscharbeiten relevant sind. Die Feuerwehrpläne werden in der Brandmeldezentrale vor Ort aufbewahrt und darüber hinaus der Feuerwehr digital zur Verfügung gestellt.

Wir erstellen in Haus Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 in Verbindung mit den Merkblättern der jeweils zuständigen Feuerwehr eines Bauvorhabens und garantieren deren feuerwehrtechnische Freigabe.